Ergotherapie Kinder

Das 3-Stufen Therapiekonzept

Als Kooperationspartner von verordnenden Ärzten und Krankenkassen fühlen wir uns zu einer effektiven und effizienten Behandlung der uns anvertrauten Patienten verpflichtet. Mit dem 3- stufigen Therapiekonzept berücksichtigen wir sowohl die Anforderungen unserer Vertrags- und Kooperationspartner an eine Kosten-adäquate Therapie, als auch die Erwartungen unserer Patienten und deren Angehörigen an eine angemessene individuelle Behandlung.

1. Stufe: Ergotherapeutische Beratung

Voraussetzung
Es liegt keine therapierelevante Störung oder Schwäche vor!

Beratungsziel
Vorbeugung und Vermeidung von Krankheiten bei Erwachsenen (z.B. Demenz- oder Sturz-Prophylaxe) oder Beratungshilfen zur Entwicklungsförderung bei Kindern (z.B. Entwicklungs-Screening, Familien-Ergo oder Linkshänder-Beratung)

Ergotherapeutische Leistung und Kosten
Präventive Beratung von Eltern, Patienten und/oder Angehörigen
Es handelt sich um eine reine Selbstzahler-Leistung. Die Kosten der Beratung (45 Min.) können Sie telefonisch in unseren Praxen oder per Webformular erfragen. Je nach Problemstellung können mehrere Beratungstermine erfolgen.


2. Stufe: Ergotherapeutische Kurzzeittherapie

Voraussetzungen

  • Es liegt eine leichte therapierelevante Störung oder Schwäche in einem spezifischen Bereich (z.B. Feinmotorik) vor.
  • Komplexe Krankheitsbilder wie ADS/ADHS, Schlaganfall oder Demenz können nicht angemessen als Kurzzeittherapie behandelt werden.
  • Bereitschaft des Patienten ein intensives Heimtrainingsprogramm regelmäßig durchzuführen.

Therapieziel

  • Gezielte Verbesserung in einem klar definierten Störungsbereich, z.B. schlechte Schreibmotorik, leichte Konzentrationsschwächen, Probleme bei Alltagshandlungen (z.B. Anziehen, Schuhe binden etc.)

Ergotherapeutische Leistung und Kosten

  • Kurzbefund (Testung und Anamnese) des betreffenden Bereichs(z.B. Schreibmotorik, Gleichgewicht, Konzentration), keine ausführliche Anamnese und Befundung
  • Durchführung eines gezielten Trainingsprogramms mit dem Patienten und/oder Angehörigenanleitung (z.B. Schreibmotorik-Trainingsprogramm, Gedächtnistrainingsprogramm)
  • Weitergabe eines Heimtrainingsprogramms mit regelmäßiger Überprüfung des Trainingsverlaufes
  • Kurzbericht an den behandelnden Arzt
  • Mindestens 10 Termine (je 45 min. bei sensomotorisch-perzeptiver Behandlung) als ärztlich verordnete Heilmittelverordnung. Wenn der behandelnde Arzt keine therapierelevante Schwäche erkennen kann, ist die Kurzzeittherapie auch als Selbstzahler-Leistung möglich.

3. Stufe: Ergotherapeutische Regelfallbehandlung

Voraussetzungen

  • Es liegen deutliche klinisch relevante Auffälligkeiten in einem oder mehreren Bereichen vor, z.B. komplexe Störungsbilder wie ADHS oder Entwicklungsstörungen, Schlaganfall, Multiple Sklerose.

Zielsetzung

  • Gemeinsam mit unseren Patienten, bzw. deren Angehörigen werden individuelle Lösungen erarbeitet, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können.

Therapeutische Leistungen und Kosten

  • Ausführliches Aufnahmegespräch in dem die aktuellen Probleme besprochen und anschließend gemeinsam mit dem Patient/ Angehörigen die weiteren therapeutischen Schritte festgelegt werden
  • Weitergabe und Auswertung von Störungsspezifischen Fragebögen (bei Bedarf)
  • Ergotherapeutische Befunderhebung incl. Durchführung von standardisierten Testverfahren
  • Besprechung der Befundergebnisse und weitere Therapieplanung gemeinsam mit dem Patienten/ Angehörigen
  • Therapiebegleitende Beratung (z.B. bei Verhaltensproblemen)
    intensive Förderung mit Heimtraining (wenn indiziert), incl. regelmäßiger Überprüfung
  • Weitergabe von Trainingsmaterialien / Videos etc. auf USB-Stick oder CD
    Kontakt zu externen Stellen (z.B. Schulen, Kindergarten, Betreuern, anderen Therapeuten) wenn erforderlich
  • Erneute Befundung zur Erhebung von Therapieeffekten im Therapieverlauf (bei Bedarf)
  • Ausführlicher Befundbericht an den verordnenden Arzt gegebenenfalls mit Testprofil und regelmäßige Kurzberichte

Die ergotherapeutische Regelfall-Behandlung wird von dem behandelnden Arzt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges verordnet. Hierzu muss der Arzt eine sog. Heilmittelverordnung (grünes Rezept) ausstellen. Diese wird von allen gesetzlichen Krankenkassen und den meisten Privat-Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Erwachsene Patienten müssen – außer sie sind befreit- den gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag von 10% der Behandlungsgebühr bezahlen. In der Regel werden 10 Behandlungen auf einem Rezept verordnet. Die Gesamtmenge der Verordnungen legt der behandelnde Arzt fest.

 

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